Mottfeuer
Mottfeuer sollten die AUSNAHME sein. Vorrangig sollte das bei der Holzernte anfallende Astwerk entfernt und einer ordnungsgemäßen Verwertung (z.B. Biomassenheizkraftwerk) zugeführt werden. Hackschnitzel dienen vor allem als Rohstoff für die holzverarbeitende Industriesowie als biogener und regenertiver Brennstoff.
Das Verbrennen ist, falls keine andere Verwendung möglich ist, nur an Werktagen von 6:00 bis 18:00 Uhr zulässig. Das Feuer ist von mindestens zwei mit geeignetem Gerät ausgestatteten, leistungs- und reaktionsfähigen Personen über 16 Jahre ständig zu überwachen. Bei starkem Wind oder erhöhter Waldbrandgefahr darf kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind umgehend zu löschen. Um die Brandflächen sind Bearbeitungsstreifen von 3 Metern Breite zu ziehen, die von pflanzlichen Abfällen freizuhalten sind. Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist.
Bevor sie ein Mottfeuer anzünden sollten Sie umgehend die Integrierte Leitstelle (ILS) unter
0831/96096-689
informieren. Halten sie dazu die genaue Örtlichkeit bereit.
Bitte beachten Sie auch folgende Abstände:
- 300 Meter zu Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und vergleichbaren Einrichtungen
- 300 Meter zu Gebäuden, deren Wände o. Dächern aus brennbaren Stoffen bestehen o. in denen leicht entflammbare Stoffen, brennbare Flüssigkeiten o. brennbare Gase hergestellt/gelagert/bearbeitet werden
- 100 Meter zu sonstigen Gebäuden
- 100 Meter zu Zeltplätzen, anderen Erholungseinrichtungen und Parkplätzen
- 100 Meter zu Waldrändern
- 75 Meter zu Schienenwegen und öffentlichen Straßen
- 25 Meter zu Feldgehölzen, Hecken u. a. brandgefährdeten Gegenständen
- 10 Meter zu öffentlichen Feldwegen, beschränkt öffentlichen Wegen und Eigentümerwegen, sowie Privatwegen, die von der Öffentlichkeit genutzt werden
Weitere Informationen finden sie hier:
http://www.ils-allgaeu.de/Mottfeuer.html
http://www.oberallgaeu.org/bauen_umwelt/umwelt/abfallrecht/Mottfeuer.html