Feuerwehr Immenstadt
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Jahreshauptversammlungen

 

Gemäß § 12 unserer Satzung muss einmal im Jahr eine Jahreshauptversammlung abgehalten werden. Der Termin ist ebenfalls in der Satzung festgeschrieben: Als Termin hierfür ist der Freitag nach Aschermittwoch des jeweiligen Jahres zu wählen.

Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

1. Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts, Genehmigung der Jahresrechnung, Entlastung des Vorstands,
2. Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrages,
3. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und der Kassenprüfer,
4. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Auflösung des Vereins,
5. Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschlussbeschluss des Vorstands

Satzung unserer Wehr zum Download

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