Atemschutz bei der Feuerwehr Immenstadt
Der umluftunabhängige Atemschutz ist bei der Feuerwehr nicht mehr weg zu denken. Da nahezu jeder Brand- und Gefahrguteinsatz wegen der Entstehung von gesundheitsschädlichen Gasen, nur unter Atemschutz durchgeführt werden muss, kann dieser körperlich schwer belastend sein. Daher ist es unerlässlich, dass jeder Feuerwehrmann im Einsatz Atemschutz tauglich ist.
Dazu müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Eine bestandene ärztliche Untersuchung, die G 26 ist die Voraussetzung zur Teilnahme an der jährlichen Ausbildung in der Atemschutzstrecke. Dort wird die Belastbarkeit jedes einzelnen auf den Prüfstand gestellt.
Ein Schlaghammer muss gezogen werden, eine Endlosleiter muss begangen werden und am Ergometer wird die Ausdauer geprüft, alles nach bestimmten Vorgaben. Anschließend muss ein dunkler, enger, zum Teil verrauchter, ein mit Schikanen versehener Parcours absolviert werden. Dabei ist ein ständiges auf- und abkriechen auf Knien in engen Röhren oder Gitterverschlägen nötig. Die beengte Prüfstrecke, die Hitze im Schutzanzug, das Gewicht des Atemschutzgerätes auf dem Rücken, die Druckdifferenz beim ein- und ausatmen belasten den Atemschutzträger zusätzlich.
Bei dieser Belastungsprüfung erreicht so mancher seine körperliche Belastungsgrenze, deshalb ist die routinemäßige Gesundheitsuntersuchung, die bei über 50-Jährigen jedes Jahr erforderlich ist, so wichtig. Die Umrüstung von der typischen Gasmaske und dem sogenannten Heeresatmer aus Armeebeständen wurde in den 50ger Jahren nach und nach auf umluftunabhängige Atemschutzgeräte vollzogen.
Die Feuerwehr Immenstadt verfügt derzeit über 24 Geräte welche auf den Fahrzeugen der Ortsteile verladen sind. 16 Geräte sind bei der Stadtfeuerwehr. 10 Geräte sind im Atemschutzpool für den laufenden Wechsel.
Die Feuerwehr Immenstadt verfügt über insgesamt 130 Atemschutzflaschen und einer modernen Flaschenfüllstation. Für die fristgerechten Prüfungen der Geräte durch die Atemschutzgerätewarte steht eine automatisierte Prüfstation zur Verfügung.