Kommando:
Die Kommandanten werden von den aktiven Feuerwehrangehörigen gewählt, wodurch sich ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Führungs- und Einsatzkräften begründet. Die Führungskräfte werden nach ihrer Wahl für eine begrenzte Zeit von den Gemeindeorganen (Bürgermeister, Stadtrat) bestellt. Als Einrichtung der Gemeinde untersteht die Feuerwehr dem Bürgermeister als organisatorischen Leiter. (Quelle: HAMILTON, Handbuch für den Feuerwehrmann)
Vorstandschaft
In Bayern ist die Feuerwehr eine Einrichtung der Gemeinde, die aber nur Ausstattung und Gerät bereitstellt. Die notwendige Einsatzmannschaft wird vom Feuerwehrverein gestellt. (Quelle: HAMILTON, Handbuch für den Feuerwehrmann) Der Feuerwehrverein "Freiwillige Feuerwehr Diepolz e. V." ist eine Körperschaft des privaten Rechts. Rechte und Pflichten des Vereins werden durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Der Vereinszweck ist in der Satzung verankert. Die Vorstandschaft wird von den Vereinsmitgliedern gewählt.